Bei der Verwaltung anklopfen

Neben der Eigentümer:in ist der Bezirk bzw. die Stadt-/Gemeinde-/Kreisverwaltung die erste Anlaufstelle um ein Projekt im Stadtraum rechtlich abzusichern. Für die meisten Nutzungen braucht es eine Genehmigung. Verbündete in der Verwaltung zu finden ist daher enorm wichtig – Sachbearbeiter:innen, mit denen ihr regelmäßig persönlichen Kontakt habt, können ihre Ermessensspielräume in der Bewilligung von Anträger besser ausnutzen, da sie euch und euer Projekt kennen.

Die Verwaltung ist ein komplexer Apparat. Ein Blick in das Organigramm der jeweiligen Verwaltungsebene informiert über die Aufbaustruktur, die verschiedenen Zuständigkeitsbereichen und hilft bei der Orientierung.

Die Bauaufsichtsbehörde ist für die Einhaltung der Bauordnung und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Errichtung, Änderung und Nutzung von baulichen Anlagen zuständig.

Das Stadtplanungsamt ist für Vorbereitung und Steuerung der räumlichen und gestalterischen Entwicklung der Stadt zuständig. Die hier arbeitenden Menschen haben einen Überblick über bereits laufende bzw. anstehende Stadtentwicklungsvorhaben, an denen sich ein Projekt potentiell andocken könnte, z.B. innerhalb eines Städtebaufördergebiets.

Wenn es sich um ein Projekt auf einer öffentlichen Verkehrsfläche handelt, sind in der Regel das Strassenverkehrs-, das Ordnungs- und das Tiefbauamt zuständig, bei öffentlichen Grün- und Freiflächen – das Grünflächen- und das Ordnungsamt.

Das Liegenschaftsamt verwaltet Liegenschaften in öffentlicher Hand.

Die Verwaltungen arbeiten nach eigenen zeitlichen und strukturellen Logiken, daher ist es wichtig, diese zu verstehen und in den eigenen Projektplanungsprozess einzubinden. Wer ein Projekt genehmigen lassen möchte, muss dafür einen Antrag stellen, der von der zuständigen Sachbearbeiter:in geprüft und unter Umständen nach Beschlussfassung in Fachausschüssen diskutiert und durch politische Gremien wie z.B. den Stadtrat bewilligt oder abgelehnt wird. Die zeitliche Perspektive – welche Massnahmen (z.B. Brandschutz) welchen Vorlauf brauchen – darf dabei nicht aus dem Blick geraten.

Weiterhin sind Verwaltungen am Haushalt gebunden, dem Planungswerk für alle voraussichtlichen Aufwände und Erträge sowie Aus- und Einzahlungen der Kommune im Haushaltsjahr. Ein bewilligter Haushalt ist die Grundlage für die Verwaltung, um Ausgaben zu tätigen. Es hilft, sich einen Überblick zu verschaffen, was dieser vorsieht, um eine passende Förderung für das eigene Projekt zu finden bzw. sich für ein Anliegen bei der nächsten Haushaltsplanung einzusetzen.

Viele Verwaltungen bieten verwaltungsinterne Unterstützungsstrukturen an – sogenannte Anlaufstellen wie Quartiersmanagement- oder Stadtteilbüros – die eine erste Kontaktaufnahme mit der Verwaltung erleichtern sollen.

Mittlerweile entstehen auch immer mehr intermediäre Schnittstellen, die zwischen Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik vermitteln. Sie können sowohl bei der Vernetzung mit weiteren passenden Akteur:innen aus der Zivilgesellschaft, als auch bei der Vermittlung wichtiger Kontakte in der Verwaltung helfen. Gleichzeitig liefern sie eine Übersicht über laufende und ggf. anstehende Transformationsprozesse.

Intermediäre Strukturen nehmen verschiedene Formen an, sind entweder von der Verwaltung initiiert und dort angedockt (z.B. die Zentrale Anlaufstelle Bürgerbeteiligung in der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen), von zivilgesellschaftlichen Trägern administriert (Runder Tisch Liegenschaftspolitik der Initiative Stadt Neudenken, die Idee eines Büro für urbane Querschnittsaufgaben der Initiative Urbane Praxis), manchmal im Auftrag der Stadt (wie im Fall des Freiraumbüro Halle) oder von beiden Seiten zugleich getragen (AKS Gemeinwohl Friedrichshain-Kreuzberg).

Du willst noch mehr Infos? In der Freiraumfibel – Wissenswertes über die selbstgemachte Stadt! werden Verwaltungsstrukturen, mögliche Handlungsspielräume und die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der kreativen Nutzung von Freiräumen aufgezeigt.

Foto: Silvia Gioberti

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